AGB

AGB DES VERANSTALTERS ARCADIA LIVE GMBH

Entspricht den Rahmen-AGB für Veranstalter und Veranstaltungsagenturen, herausgegeben und empfohlen von den Fachorganisationen der Freizeitbetriebe in den Wirtschaftskammern Österreichs.

Vertragsgegenstand

Diese AGB (Hausordnung, Platzordnung) gelten für alle Besucher (Teilnehmer) von Veranstaltungen, die von Arcadia Live GmbH, Porzellangasse 7a, 1090 Wien, Geschäftsführer Folkert Koopmans und Filip Potocki, veranstaltet werden und regeln die Rechte und Pflichten der Besucher vor allem während ihres Aufenthalts.

Sämtliche Veranstaltungen unterliegen darüber hinaus den Bestimmungen des jeweiligen Veranstaltungsgesetzes des Landes bzw. der Gemeinde.

Auf dem jeweiligen Veranstaltungsgelände gelten neben diesen AGB auch die AGB (einschließlich Hausordnung) des jeweiligen Inhabers. Auf diese wird hingewiesen.

KARTENVERKAUF

Kartenverkauf

Der Kartenverkauf für Veranstaltungen von Arcadia Live erfolgt über beauftragte Dienstleister, diese verkaufen Karten in eigenem Namen und auf Rechnung des Veranstalters. Dies gilt auch für den Fall des Verkaufs von Karten über einen auf der Webseite von Arcadia Live eingerichteten, jedoch von einem dieser Ticketing-Dienstleister zur Verfügung gestellten und betriebenen Onlineshop. Daher sind für den Bereich des Kartenverkaufs auch die AGB dieser Ticketing-Dienstleister zu beachten.

Möglicherweise erheben unsere Vertriebspartner weitere Gebühren im eigenen Namen.

Die Tickets verbleiben bis zur vollständigen Zahlung des Ticketkaufpreises im alleinigen Eigentum von Arcadia Live GmbH und berechtigen bis dahin nicht zum Eintritt in die gebuchte Veranstaltung.

Personalisierung von Karten und Verbot der Weitergabe von Karten

Bei einzelnen Veranstaltungen der Arcadia Live GmbH sind alle Tickets personalisiert, d.h. nur derjenige hat das Recht, Zutritt zur Veranstaltung zu verlangen, der Inhaber des Besuchsrechts ist. Sein Name ist Bestandteil des Tickets.

Der von Ihnen beim Kauf angegebene Vor- und Nachname wird auf dem Ticket vermerkt. Wenn Sie mehrere personalisierte Tickets erwerben, werden Sie während des Kaufs aufgefordert und sind Sie dazu verpflichtet, sofort beim Kauf wahrheitsgemäß den/die Vor- und Nachnamen der weiteren Person(en) anzugeben, für die die personalisierten Tickets ausgestellt werden sollen. Das Rechtsgeschäft steht und fällt mit der fristgerechten sofortigen und wahrheitsgemäßen Angabe der unterschiedlichen Namen der Ticketinhaber beim Kauf, da die Tickets sofort im Anschluss auf die im Kaufvorgang von Ihnen angegebenen Namen ausgestellt werden ("relative Fixschuld"). Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Angabe unterschiedlicher Namen führt bei uns zu einem erheblichen Mehraufwand durch Konflikte bei der Einlasskontrolle. Zudem werden Konzerte als ausverkauft angezeigt, obwohl wir bei Verstößen gegen die Pflicht zur Angabe unterschiedlicher Namen von den jeweiligen Verträgen zurücktreten können und dadurch wieder Plätze verfügbar werden. Müssten wir Ihnen vor dem Rücktritt zunächst eine angemessene Frist setzen, ginge dies zu Lasten der anderen Fans und würde den nicht autorisierten Tickethandel zu überhöhten Preisen begünstigen. Für den Fall der mehrfachen Nennung desselben Namens beim Kauf entgegen der vorgenannten Bestimmung behalten wir uns aus den genannten Gründen das Recht vor, sofort vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass es einer Fristsetzung bedarf.

Ferner werden Sie dazu aufgefordert, zu bestätigen, dass die Angabe dieser fremden Daten nicht missbräuchlich erfolgt. In einem solchen, missbräuchlichen Fall kommt der Vertrag ausschließlich zwischen Ihnen und uns zustande. Die von Ihnen benannten weiteren Personen werden durch diesen Vertrag lediglich begünstigt und erhalten ein eigenes Recht zum Besuch der Veranstaltung.

Eine Berechtigung zum Besuch der Veranstaltung besteht nur auf der Grundlage des Ticket-Kaufvertrags. Zudem muss Ihr Name auf dem Ticket vermerkt sein. Aufgrund des geschlossenen Vertrags sind Dritte, für die Sie ein personalisiertes Ticket erworben haben, nach Maßgabe dieser AGB ebenfalls zum Besuch der Veranstaltung berechtigt. Der Name dieses Dritten muss auf seinem Ticket vermerkt sein. Voraussetzung für den Besuch der Veranstaltung ist ferner, dass Sie bzw. die Person, für die Sie das Ticket gekauft haben sich bei der Einlasskontrolle auf Verlangen mit Ihrem/seinem gültigen Pass, Personalausweis oder Führerschein ausweisen kann.

Wir sind nicht verpflichtet, bei der Einlasskontrolle die Vorlage der genannten Dokumente zu verlangen, um so die Berechtigung des Ticketinhabers zu prüfen. Arcadia Live GmbH wird auch dann seinem Vertragspartner gegenüber von seiner Leistungspflicht frei, wenn sich eine andere Person unter Vorlage des Tickets Zugang zur Veranstaltung verschafft. Pro Ticket ist nur eine Person zum Besuch der Veranstaltung berechtigt.

Rückgabe („Übertragung“) von personalisierten Karten

Sofern Sie das Ticket nicht nutzen möchten/können, besteht ggf. die Möglichkeit, das / die personalisierte (n) Ticket(s) zurückzugeben. Die genauen Eckdaten dazu werden zeitgerecht vor der Veranstaltung im Einzelfall kommuniziert.

Weiterverkauf von Karten zu gewerblichen Zwecken

Ein Weiterverkauf von Eintrittskarten zu gewerblichen Zwecken sowie von personalisierten ifizierten Eintrittskarten sowie Eintrittskarten für welche Vergünstigungen, Ermäßigungen oder Rabatte in Anspruch genommen wurden, insbesondere über sogenannte Sekundärticket- und Auktionsplattformen wie etwa ebay, viagogo oder stubhub, ist ausdrücklich untersagt.

Wenn der Erwerb von Tickets für einzelne Veranstaltungen auf eine bestimmte Anzahl limitiert ist, dürfen Sie, unabhängig von der Anzahl der Kaufvorgänge, insgesamt nur diese Anzahl an Tickets erwerben. Über diese Anzahl von Tickets hinausgehende Kaufvorgänge einer Person oder mehrerer miteinander zum Zwecke des gewerblichen oder kommerziellen Tickethandels verbundener Personen, z.B. durch Angabe verschiedener E-Mail-Adressen oder verschiedener Zahlungsmittel (insbesondere von Prepaid-Kreditkarten, die für den Zweck eingesetzt werden, mehr als die zulässige Menge an Tickets zu kaufen) sowie sonstige Umgehungen, sind ausdrücklich untersagt.

Im Falle eines Verstoßes gegen die o.a. enthaltenen Verbote ist Arcadia Live GmbH berechtigt, die betroffenen Tickets ersatzlos zu sperren, d.h. ohne Rückerstattung des gezahlten Ticketkaufpreises. Die Karte(n) verliert/verlieren sofort ihre Gültigkeit.

Die Sperrung kann auch durch den Vertriebspartner im Auftrag von Arcadia Live GmbH erfolgen. Außerdem können die AGB dieser Vertriebspartner weitere Gründe für die Sperrung von Tickets vorsehen.

Weitere rechtliche Schritte behält sich Arcadia Live GmbH ausdrücklich vor.

Gewinnspieltickets

Gewinnspieltickets können nur von dem/der GewinnerIn und unter Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises an der Gästeliste abgeholt werden. Die Gewinnspieltickets sind nicht übertragbar, weder unentgeltlich noch durch Verkauf. Wird also ein gewonnenes Ticket nicht vom Gewinner selbst in Anspruch genommen, so verfällt es ersatzlos und jedwede weitere Ansprüche des Gewinners verfallen.

SONDERREGELUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER COVID-19-PANDEMIE

Der Veranstalter weist darauf hin, dass auch bei vollständiger Umsetzung eines angemessenen Schutz- und Hygienekonzepts sowie der Einhaltung aller gebotenen Hygienemaßnahmen eine Infektion des Besuchers mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) oder anderen Krankheitserregern nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.

Besetzungs-, Programm- und Terminänderungen sind dem Veranstalter (Veranstaltungsstätte) stets vorbehalten, soweit sie zumutbar, geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind, und berechtigen zu keiner Refundierung. Terminänderungen aufgrund der COVID-19-Pandemie (oder anderer Fälle höherer Gewalt) gelten jedenfalls dann als zumutbar, geringfügig und sachlich gerechtfertigt, wenn der neue Veranstaltungstermin längstens 18 Monate nach dem ursprünglichen Veranstaltungstermin liegt. Tickets von verschobenen Veranstaltungen behalten in diesen Fällen ihre Gültigkeit und können für den Ersatztermin verwendet werden; es werden in diesem Fall keine neuen Tickets ausgestellt.

Abweichend von anderen Regelungen in diesen AGB gilt für Veranstaltungen, die zwischen dem 13. März 2020 und dem 31. Dezember 2020 hätten stattfinden sollen folgendes: Wenn eine solche Veranstaltung aufgrund der COVID-19-Pandemie im Jahr 2020 entfallen ist, wird den KundInnen anstelle der Rückzahlung des Ticketpreises ein Gutschein über mindestens einen Teil des zu erstattenden Betrages ausgestellt. Hinsichtlich des Wertes des auszustellenden Gutscheines gelten die Bestimmungen des KuKuSpoSiG, wobei KundInnen auch die Möglichkeit gegeben wird, sich den Gutschein über den gesamten Rückerstattungsbetrag ausstellen zu lassen. Die Gutscheine werden von jener Verstriebstelle ausgestellt, über welche das Ticket bezogen wurde.

KundInnen können Gutscheine an jede natürliche Person übergeben. InhaberInnen des Gutscheins können mit dem Gutschein das Entgelt für eine andere Veranstaltung des Veranstalters bezahlen, wobei eine Einlösung bei jener Verstriebstelle möglich ist, über welche das Ticket bezogen wurde. Haben InhaberInnen des Gutscheins diesen nicht bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 eingelöst, so wird ihnen der Wert des Gutscheins auf ihre Aufforderung ausbezahlt.

RÜCKTRITTSRECHTE

Rücktrittsrecht des Kunden

Programm- und Besetzungsänderungen bleiben dem Veranstalter vorbehalten und berechtigen nicht zur Rückgabe oder zum Umtausch von Karten und auch zu keiner Preisminderung.

Konsumentenschutzrechtlicher Hinweis

In § 18 (1) Ziffer 10 des Fern- und Auswärtsgeschäftsgesetzes sind Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden mit einem vorgegebenen fixen Termin – wie Theatervorstellungen – ausdrücklich vom Rücktrittsrecht des Verbrauchers ausgenommen.

Rücknahme gekaufter Eintrittskarten (Stornierung)

Umtausch und die Rücknahme von Eintrittskarten ist grundsätzlich ausgeschlossen. Bei Kartenverlust ist keine Rückerstattung möglich.

Regelung bei Absage/Abbruch der Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt

Veranstaltungen können aufgrund technischer Gebrechen, behördlicher und/oder gesetzlicher Anordnung/Auflagen, Erkrankung oder Verhinderung de(s)r Künstler(s) oder schlechter Witterung (insbesondere Regen, Hagel oder Sturm) abgesagt werden. Die Rückgabe von Karten ist nur bei Absage oder Verschiebung der Veranstaltung möglich. In diesem Falle wird bis vier Wochen nach der Veranstaltung an jener VVK-Stelle, bei der die Karten gekauft wurden, gegen Vorlage der Original-Eintrittskarten der Nettokartenpreis ohne Vorverkaufsgebühren und Versandkosten erstattet, sofern im Einzelfall kein anderes Verfahren zur Rückerstattung vorgesehen ist. Es erfolgt keine Reisekostenerstattung bei Absage oder Verlegung der Veranstaltung. Wir bitten darum, sich vor Reiseantritt zu informieren, ob die Veranstaltung wie geplant stattfindet.

Regelung bei örtlicher oder zeitlicher Verlegung der Veranstaltung

Veranstaltungen können kurzfristig in andere Spielstätten verlegt werden. Minimale zeitliche oder örtliche Verschiebungen sowie andere inhaltliche Änderungen berechtigen nicht zu einer Ticketrückgabe, sofern sie geringfügig, zumutbar und sachlich gerechtfertigt sind. Bei der Verlegung auf einen Ersatztermin können die Eintrittskarten bis spätestens 24:00 des Vortages der Ersatzveranstaltung retourniert werden.

Regelung bei Absage/Abbruch der Veranstaltung aus anderen Gründen

Der Veranstalter ist berechtigt, Outdoor-Veranstaltungen aufgrund schlechter Witterung insbesondere Regen, Hagel oder Sturm abzusagen. Die Absage kann bis 60 Minuten nach der angekündigten Beginnzeit erfolgen. Im Falle der Absage bis zur 60. Spielminute einer bereits begonnenen Veranstaltung können die jeweiligen Eintrittskarten bis vier Wochen nach der Veranstaltung retourniert werden.

HAFTUNG

Ausschluss des Ersatzes von indirekten oder Folgeschäden

Der Veranstalter haftet ausschließlich für durch ihn verursachte, vorsätzliche oder grob fahrlässig verschuldete Schäden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden, reinen Vermögensschäden, des entgangenen Gewinnes, nicht erzielter Ersparnisse, Zinsverluste und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sind ausgeschlossen. Der Veranstalter haftet daher im Falle der Absage, Verschiebung, Programm- oder Besetzungsänderungen, nicht für allenfalls aufgelaufene Spesen, wie insbesondere Anfahrts-, Hotel-, Vorverkaufs- oder Versandspesen.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  • Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechtes und des UN Kaufrechtübereinkommens. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

  • Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Arcadia Live GmbH örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. Wenn der Kunde ein Verbraucher ist, gilt dieser Gerichtsstand nur dann als vereinbart, wenn der Kunde in diesem Gerichtssprengel seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat oder wenn der Kunde im Ausland wohnt.

  • Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

[Stand: 15.05.2020]

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