Hausordnung
Haus- oder Platzordnung gemäß § 27 Wiener Veranstaltungsgesetz 2020 (Wr. VG), LGBl. Nr. 53/2020, i.d.g.F.,
| Veranstaltung | METAStadt Open Airs |
| Veranstaltungsstätte | METAStadt Freifläche (Dr.-Otto-Neurath-Gasse 3, 1220 Wien) |
| Veranstalter*in | 31.07.2026: Arcadia Live GmbH (Porzellangasse 7A, 1090 Vienna) 21.07.2026: Racoon Live Entertainment GmbH (Reichsstraße 4/7, 2401 Fischamend) 26.07., 06.08., 16.08.2026: Barracuda Music GmbH (Alserstraße 24/4/13, 1090 Vienna) 24.07.2026: Cute Concerts GmbH (Zirkusgasse 36/GL VI, 1020 Vienna) |
| Datum | 21., 24., 26, 31.07.2026 and 06., 16.08.2026 |
| Einlassbeginn | 21. und 24.07.2026: 18:00 26. und 31.07.2026: 18:30 06.08.2026: 17:30 16.08.2026: 18:00 |
| Kontakt Veranstalter*in | +43 1 2353535 666 |
ANWENDUNGSBEREICH:
Diese Haus- oder Platzordnung gilt für die Veranstaltung „MetaStadt Open Airs“ (nachfolgend „Veranstaltung“) in der Veranstaltungsstätte Dr. Otto-Neurath-Gasse 3, 1220 Wien (nachfolgend „Veranstaltungsstätte“), veranstaltet durch die Arcadia Live GmbH, Barracuda Music GmbH, Cute Concerts GmbH und Racoon Live Entertainment GmbH (nachfolgend „Veranstalter“ bzw. „Veranstalterin“) und regelt Rechte und Pflichten der teilnehmenden Personen (BesucherInnen, Veranstalter bzw. Veranstalterin und deren MitarbeiterInnen oder von diesen beauftragten Personen und Firmen). Die Haus- oder Platzordnung wird an allen Eingängen/Zugängen gut sichtbar angeschlagen. An der Veranstaltung teilnehmende Personen haben die Bestimmungen der genehmigten und kundgemachten Haus- oder Platzordnung einzuhalten, widrigenfalls sie sich nicht in der Veranstaltungsstätte aufhalten dürfen.
GELTUNGSBEREICH/ VERANSTALTUNGSZEIT:
Diese Haus- oder Platzordnung gilt für die Veranstaltungsstätte während der Dauer der Veranstaltung. Eine Veranstaltungsstätte umfasst alle im Zuge der Veranstaltung verwendeten Gebäude, Räume, Einrichtungen und Freiflächen.
ZUTRITTSKONTROLLEN UND AUFENTHALT:
Die an der Veranstaltung teilnehmenden Personen sind verpflichtet sich vor Eintritt in die Veranstaltungsstätte einer (eventuellen) Ausweiskontrolle durch die Aufsichtspersonen/ den Sicherheitsdienst/ das Ordnungspersonal des Veranstalters bzw. der Veranstalterin zu unterziehen.
Der/Die/Das vom Veranstalter bzw. von der Veranstalterin eingesetzte Sicherheitsdienst/ Aufsichtspersonen/ Ordnungspersonal ist berechtigt vor Eintritt in die Veranstaltungsstätte Bekleidungsstücke, Taschen und mitgeführte Behältnisse der teilnehmenden Personen jederzeit nach verbotenen oder gefährlichen Gegenständen zu durchsuchen.
Der Sicherheitsdienst/ Die Aufsichtspersonen/ Das Ordnungspersonal/ Der Veranstalter bzw. die Veranstalterin ist/sind berechtigt, Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen können (z.B. aufgrund von übermäßigem Alkoholkonsum oder dem Mitführen von verbotenen oder gefährlichen Gegenständen), den Zutritt zur Veranstaltungsstätte zu verweigern. Selbiges gilt für Personen die eine Durchsuchung ihrer Bekleidungsstücke, Taschen oder mitgeführten Behältnisse bzw. eine etwaige Ausweiskontrolle verweigern. Im Einzelfall ist/sind der Sicherheitsdienst/ die Aufsichtspersonen/ das Ordnungspersonal/ der Veranstalter bzw. die Veranstalterin berechtigt derartige Kontrollen auch bei an der Veranstaltung teilnehmenden Personen vorzunehmen, die sich bereits in der Veranstaltungsstätte aufhalten.
Bei Verstößen gegen die Haus- oder Platzordnung ist/sind der Veranstalter bzw. die Veranstalterin /der Sicherheitsdienst/ die Aufsichtspersonen/ das Ordnungspersonal/Organe der LPD Wien berechtigt, die Zuwiderhandelnden der Veranstaltungsstätte zu verweisen.
Nach Veranstaltungsende eines Veranstaltungstages, haben alle BesucherInnen die Veranstaltungsstätte schnellstmöglich zu verlassen.
JUGENDSCHUTZ:
Der Zutritt zum Veranstaltungsgelände ist Kindern ab dem vollendeten 4. Lebensjahr gestattet. Wir empfehlen dann aber dringend die Mitnahme eines adäquaten Kindergehörschutzes.
Zudem gilt das Wiener Jugendschutzgesetz idgF für die gesamte Veranstaltungsstätte sowie die AGBs der jeweiligen Veranstalter:innen.
VERBOTENE GEGENSTÄNDE:
Verboten ist die Mitnahme jeder Art von Gegenständen und Substanzen die eine Gefährdung der in
§ 18 Abs. 1 Wiener Veranstaltungsgesetz 2020 aufgezählten Schutzinteressen (insbesondere Gefährdung für Leben und Gesundheit von Menschen, Gefährdung der Betriebssicherheit) darstellen können.
Verboten sind insbesondere:
- Waffen jeder Art (als Waffe ist jeder besonders gefährliche, zur Bedrohung von Leib oder Leben geeignete Gegenstand anzusehen);
- Gegenstände, die als Waffe oder als Wurfgeschoße eingesetzt werden können;
- Gassprühflaschen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge;
- giftige, ätzende oder färbende Substanzen oder Gegenstände;
- Glasbehälter, Flaschen, Dosen, Plastikkanister, Hartverpackungen oder sonstige Gegenstände, die aus Glas oder einem anderen zerbrechlichen, splitternden oder besonders harten Material hergestellt sind;
- pyrotechnische Gegenstände und Sätze, wie zB.: Feuerwerkskörper, Rauchbomben, bengalische Feuer usw.;
- Laserpointer, Trillerpfeifen, Gaströten;
- Pfeffersprays und Tränensprays;
- große bzw. sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, (Klapp-) Stühle, Kisten, große Taschen, Rucksäcke, Camelbacks (Trinkrucksäcke) Reisekoffer;
- Fahrräder, Skateboards, Snakeboards, Inline-Skates, Scooter, Kickboards, Segways und ähnliche Gefährte;
- rassistisches, fremdenfeindliches, nationalsozialistisches, sexistisches oder politisches Propagandamaterial;
- Fotokameras mit einem abnehmbaren Objektiven oder einem Objektivdurchmesser von mehr als 4 cm;
- Laptops und Tablets
- Videokameras oder sonstige Ton- oder Bildaufnahmegeräte (insbesondere Action-Cams)
- Stative, Selfie-Sticks, Leinwände und Staffeleien;
- Schirme jeder Art;
- Helme jeder Art;
- Fahnen oder Schilder die größer sind als ein DIN-A3-Blatt ;
- Fahnen- oder Transparentstangen jeder Art;
- Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln, Rauchpulver, Rauchbomben oder andere pyrotechnische Gegenstände;
- alkoholische Getränke jeder Art, Drogen und Stimulanzien aller Art;
- jegliche werbenden, kommerziellen, politischen oder religiösen Gegenstände, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter und ähnliches sowie promotionelle und kommerzielle Objekte und Materialen aller Art;
- Elektro- oder Verbrennungsmotoren, ferngesteuerte Autos/Flugzeuge/Hubschrauber, insbesondere Überwachungsdrohnen ;
- Himmelslaternen/Wunschlaternen/Kong-Ming-Lampions ;
- größere Mengen von Papier und/oder Papierrollen ;
- Lärminstrumente jeder Art wie z. B. Megafone, Gasdruckfanfaren, Ratschen, Pfeifen
- andere Objekte, die die Sicherheit und/oder das Ansehen des Künstlers oder der Veranstaltung beeinträchtigen könnten
Im Zweifelsfall obliegt die Einordnung von Gegenständen als verboten oder erlaubt im Sinne dieser Haus- oder Platzordnung dem Sicherheitsdienst/ den Aufsichtspersonen/ dem Ordnungspersonal/ dem Veranstalter bzw. der Veranstalterin und den Organen der Stadt Wien sowie den Organen der Landespolizeidirektion Wien. Personen, welche verbotene Gegenstände im Sinne dieser Haus- oder Platzordnung mit sich führen, wird der Zutritt zur Veranstaltungsstätte verwehrt. Werden Personen mit verbotenen Gegenständen in der Veranstaltungsstätte angetroffen, ist der Veranstalter bzw. die Veranstalterin/ der Sicherheitsdienst/ die Aufsichtsperson/ das Ordnungspersonal berechtigt, die betreffenden Personen der Veranstaltungsstätte zu verweisen.
MITFÜHREN VON TIEREN/ABSTELLEN VON GEFÄHRTEN:
Die Mitnahme von Tieren, ausgenommen Blinden- und Begleithunde ist untersagt. Hunde, ausgenommen Blindenführ- und Partnerhunde, müssen einen Maulkorb tragen und sind an der Leine zu führen. Blindenführ- und Partnerhunde müssen ein Führgeschirr tragen.
Das Abstellen von Fahrrädern, Elektrorollern, Segways oder ähnlichen Gefährten in der Veranstaltungsstätte bzw. das Festmachen dieser an Aufbauten, Zäunen, Absperrgittern udgl. stellt ein Sicherheitsrisiko dar und ist verboten/ ist nur auf den hierfür vorgesehenen gekennzeichneten Plätzen gestattet. Bei Zuwiderhandeln können die Gefährte auf Kosten des/der Zuwiderhandelnden durch den Sicherheitsdienst/ die Aufsichtspersonen/ das Ordnungspersonal/ den Veranstalter bzw. die Veranstalterin entfernt und durch den Veranstalter bzw. die Veranstalterin verwahrt werden.
VERHALTENSANWEISUNGEN WÄHREND DER VERANSTALTUNG:
Blitzlicht jeder Art ist während der Veranstaltung aus Sicherheitsgründen verboten.
Alle Personen, die die Veranstaltungsstätte betreten, haben sich so zu verhalten, dass andere Personen weder geschädigt, gefährdet noch belästigt werden. Weiters haben sie sich so zu verhalten, dass es zu keiner Beschädigung von Aufbauten, Einrichtungen, Gerätschaften oder Gegenständen kommt.
Sofern nicht ausdrücklich (schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail) durch die Veranstalterin genehmigt, ist es allen Personen, die das Veranstaltungsgelände betreten, untersagt:
- mit Gegenständen aller Art zu werfen, oder Flüssigkeit aller Art zu verschütten, insbesondere, wenn dies in Richtung anderer Personen erfolgt
- Feuer zu entfachen, Feuerwerkskörper, Leuchtkörper, Rauchpulver, Rauchbomben oder andere pyrotechnische Gegenstände abzubrennen oder abzuschießen
- politische Propaganda und Handlungen, rassistische, fremdenfeindliche, politisch-radikale Aussagen oder Parolen und Embleme zu äußern oder zu verbreiten
- sich in einer Art und Weise zu benehmen, die andere als provokativ, bedrohlich, diskriminierend oder beleidigend interpretieren könnten
- eine bedrohliche Situation für das Leben oder die Sicherheit von einem selbst oder von anderen herbeizuführen, oder eine andere Person in irgendeiner Weise zu gefährden
- zu irgendeinem Zeitpunkt Personenschaden oder Sachschaden zu verursachen
- nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Sessel, Bänke, Tische, Mauern, Umzäunung, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Kamerapodeste, Bäume, mobile WC-Anlagen, Masten aller Art und Dächer oder ähnliches zu besteigen oder zu übersteigen
- Bereiche (z. B. Funktionsräume, VIP- und Medienbereiche usw.), die nicht für die Allgemeinheit zugelassen sind, bzw. deren Zutrittsberechtigung nicht für diese Bereiche gilt, zu betreten
- Verkehrsflächen, Geh- und Fahrwege, Zu- und Abgänge zu den Besucher*innenplätzen und Rettungswege einzuengen, zu versperren oder zu beeinträchtigen
- bauliche Anlagen, Einrichtungen, Zäune oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben
- außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Veranstaltungsgelände durch das Wegwerfen von Gegenständen – Abfällen, Verpackungen, leeren Behältnissen usw. – zu verunreinigen
- das Veranstaltungsgelände mit ferngesteuerten Flugobjekten, insbesondere Überwachungsdrohnen, auch nur teilweise, zu überfliegen
- Himmelslaternen/Wunschlaternen/Kong-Ming-Lampions oder anderen ähnlichen Miniatur-Heißluftballons steigen zu lassen
- Drogen zu konsumieren oder (entgeltlich oder unentgeltlich) weiterzugeben
- Alkohol in übermäßigen Mengen zu konsumieren
- außer in gesondert gekennzeichneten Bereichen, zu rauchen
- mit einem Rollstuhl einen Front-of-Stage-Bereich zu betreten
BENÜTZUNG DER EINRICHTUNGEN IN DER VERANSTALTUNGSSTÄTTE:
Überkleidung und Schirme sowie sonstige nicht dem Veranstaltungsbesuch dienende oder sperrige Gegenstände der an der Veranstaltung teilnehmenden Personen sind in den Garderoben bzw. den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten abzugeben.
Stöcke und andere Gehhilfen (z.B. Rollator) dürfen nur von gebrechlichen Personen als unentbehrliche Stütze mitgenommen werden.
In der gesamten Veranstaltungsstätte/In den für BesucherInnen zugänglichen Räumlichkeiten oder Zelten ist das Rauchen/Dampfen von (Tabak)Erzeugnissen verboten.
Zigaretten sind ausschließlich in den dafür im Außenbereich vorgesehenen Aschenbechern zu entsorgen. Abfälle, Verpackungsmaterialien und leere Behältnisse sind ausschließlich in den in der Veranstaltungsstätte stehenden Abfallbehältern zu entsorgen. Leere Mehrwegbecher sind an allen Gastronomieständen gegen Rückerstattung des geleisteten Pfandes zurückzugeben.
VERHALTEN IM GEFAHRENFALL:
Im Gefahrenfall (Brand, Unfälle, etc.) müssen umgehend der Sicherheitsdienst/ die Aufsichtspersonen/ das Ordnungspersonal/ der Veranstalter bzw. die Veranstalterin und/oder die Einsatzkräfte der Blaulichtorganisationen (Feuerwehr 122, Polizei 133, Rettung 144) informiert werden: Bewahren Sie Ruhe und beachten Sie Ihre eigene Sicherheit.
AWARENESSBEAUFTRAGTE / AWARENESSKONZEPT:
Zur Vermeidung von Belästigungen von Besucherinnen und Besuchern ist eine Awarenessbeauftragte bzw. ein Awarenessbeauftragter/sind Awarenessbeauftragte in der Veranstaltungsstätte anwesend. Der/ Die Awarenessbeauftragte/n sind an ihren Westen erkennbar und sowohl mobil unterwegs als auch beim Awareness-Stand stationiert.
Die telefonische Kontaktaufnahme mit der Awarenessbeauftragten bzw. dem Awarenessbeauftragten ist während der Veranstaltungszeiten unter +43 1 2353535 666 möglich. Das Auslösen der Awareness-Rettungskette erfolgt durch Meldung eines Vorfalls an die Awarenessbeauftragten oder andere Mitarbeiter:innen der Veranstaltung durch die betroffene Person oder durch beobachtende Dritte.
VERHALTEN IM FALLE EINES UNWETTERS (Z.B. STURM, HAGEL, GEWITTER, GLATTEIS):
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Aufziehen eines Unwetters alle teilnehmenden Personen eigenverantwortlich geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen haben. Insbesondere kann der Aufenthalt unter Bäumen sowie der Aufenthalt in unmittelbarer Nähe von technischen Aufbauten eine Gefährdung darstellen und ist daher zu vermeiden.
FAHRVERBOT:
In der Veranstaltungsstätte herrscht grundsätzlich Fahrverbot für ein- und mehrspurige motorisierte Fahrzeuge. Ein Befahren der Veranstaltungsstätte ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Veranstalters bzw. der Veranstalterin gestattet und hat in jedem Fall mit äußerster Vorsicht und einer maximalen Geschwindigkeit bis 7 km/h zu erfolgen. Auch die Benutzung von unmotorisierten Fahrzeugen und Sportgeräten wie beispielsweise Fahrräder, Scooter, Elektroroller, Segways, Inline Skates, Skateboards, Rollschuhen oder ähnlichen Gefährten ist in der Veranstaltungsstätte untersagt (ausgenommen Fahrräder am Fahrradweg).
ANORDNUNGSBEFUGNISSE:
Allfälligen Anordnungen/Anweisungen (beispielsweise durch Durchsagen über die Beschallungsanlage oder über Megaphone) der Exekutive, der Feuerwehr und sonstigen Einsatzkräften der Blaulichtorganisationen, des Sicherheitsdienstes/ der Aufsichtspersonen/ des Ordnungspersonals und der Organe der Stadt Wien, als auch des Veranstalters bzw. der Veranstalterin selbst haben die teilnehmenden Personen umgehend und unbedingt Folge zu leisten. Bei Nichtbefolgung kann die betreffende Person aus der Veranstaltungsstätte verwiesen werden.
RECHTSFOLGEN BEI VERSTÖSSEN:
Gem. § 27 Abs. 5 Wiener Veranstaltungsgesetz 2020 (Wr. VG), LGBl. Nr. 53/2020, i.d.g.F., dürfen sich Personen nicht in der Veranstaltungsstätte aufhalten, die sich nicht an die Bestimmungen dieser genehmigten und kundgemachten Haus- oder Platzordnung halten. Jedes Zuwiderhandeln gegen diese Haus- oder Platzordnung kann mit einem Verweis von der Veranstaltungsstätte geahndet werden. Es wird gemäß § 27 Abs. 6 Wr. VG darauf hingewiesen, dass die Missachtung der Wegweisung durch die Überwachungsorgane der Landespolizeidirektion Wien eine Verwaltungsübertretung darstellt. Allfälliges verwaltungs- oder strafrechtlich relevantes Verhalten wird ausnahmslos bei den zuständigen Stellen zur Anzeige gebracht.
GENEHMIGUNG:
Die gegenständliche Haus- oder Platzordnung wurde mit Bescheid der Magistratsabteilung 36–V vom ________________, Zahl______________________________, genehmigt.
ANGABE DER ERREICHBARKEIT DES VERANSTALTERS BZW. DER VERANSTALTERIN ODER DEREN BEAUFTRAGTEN WÄHREND DER VERANSTALTUNG:
Veranstalter/in:
Arcadia Live GmbH
Porzellangasse 7a
1090 Wien
Österreich
Telefonnummer: +43 (0)1 9580505